Finanzielles

Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Nach Artikel 31 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind zahnärztliche Behandlungen nur dann kassenpflichtig, wenn sie

  • durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems bedingt sind; oder
  • durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt sind; oder
  • zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig sind.
     

Gemäss dieser Definition gibt es nur wenige meist schwerwiegende Erkrankungen im Mund-Kieferbereich, deren Behandlung von den gesetzlichen Sozialversicherungen übernommen werden, insbesondere:

  • angeborene schwere Kiefermissbildungen und -deformitäten
  • Kieferzysten, die keinen Zusammenhang mit den Zähnen haben
  • Gut- und bösartige Tumoren
  • Präpubertäre und juvenile Parodontitis bei Kindern und Jugendlichen
  • Knöcherne Verlagerung und Überzahl von Zähnen mit Krankheitswert, d.h. wenn diese Zähne z.B. Zysten oder Abszesse verursachen.


Alle anderen Behandlungen, die nicht unter die durch Art. 31 KVG genannten Krankheitsbilder fallen, werden nicht übernommen und müssen privat bezahlt werden. Weitere detaillierte Hinweise zum KVG finden Sie hier.

Rechnungsstellung: Taxpunktwert

Unsere Taxpunktwerte für Privatbehandlungen

Die in unserer Praxis erbrachten Leistungen rechnen wir in der Regel gemäss DENTOTAR®-Tarif ab. Die dabei angewandten Taxpunktwerte entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle. Wir behalten uns vor, bei einzelnen Leistungen vom Dentotar-Tarif abweichendende Tarifstrukturen anzuwenden.

Zahnarzt: CHF 1.25
Kieferorthopädie: CHF 1.00

Was bedeutet der Taxpunktwert?

Der Zahnarzt-Tarif DENTOTAR® umfasst rund 500 Leistungen. Jeder dieser Leistungen ist – im wesentlichen abhängig von Zeitaufwand und Schwierigkeit – eine (variable) Anzahl Taxpunkte zugeordnet. Diese Anzahl, multipliziert mit dem Taxpunktwert, ergibt den Rechnungsbetrag für die einzelnen Leistungen. Der Taxpunktwert ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich und kann nach den SSO-Richtlinien von CHF 1.00 (SUVA-Tarif) bis CHF 1.70 variieren.

Beispiel für eine Honorarrechnung

Anzahl Taxpunktex Taxpuntwert= Frankenbetrag
19.2 (Röntgenbild)CHF 1.25CHF 24.00

Kostenvoranschlag

Vor grösseren Behandlungen erstellen wir Ihnen selbstverständlich einen detaillierten Kostenvoranschlag (Offerte), falls nötig oder gewünscht auch mehrere Varianten für unterschiedliche Behandlungsoptionen (z.B. Füllung oder Inlay). Auch bei kleineren Arbeiten können Sie jederzeit eine solche Kostenschätzung anfordern.

Sollten sich während der Behandlung unvorhersehbare Abweichungen von über 15% vom veranschlagten Betrag ergeben, werden wir Sie davon rechtzeitig in Kenntnis setzen. Für besonders aufwändige Behandlungen (z.B. Totalsanierungen) und für kieferorthopädische Behandlungen mit Zahnspangen offerieren wir unseren Patienten einen garantierten Festpreis, der auch dann eingehalten wird, wenn die Behandlung länger dauert oder komplizierter wird, als geplant.

Falls Sie die geplante Behandlung finanziell überfordert und Sie lieber eine preisgünstigere Variante wünschen, sprechen Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung an. Man kann mit uns über alles offen reden und wir finden sicher eine Lösung, die für Sie passt.


Versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen

Da wir zeitlich stark beansprucht sind, müssen wir mit unserer Arbeitszeit sorgfältig haushalten. So wie wir uns gegenüber unseren Patienten um Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bemühen, erwarten wir dies auch im Gegenzug. Daher hoffen wir auf Ihr Verständnis, wenn wir in der Regel alle versäumten oder nicht rechtzeitig abgesagten Sitzungen berechnen. Bitte benachrichtigen Sie uns innerhalb der Öffnungszeit unseres Sekretariats (Montag-Freitag 7.30-16.30 Uhr) mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin, wenn Sie nicht kommen können.

Niemand ist unfehlbar: Profitieren Sie doch von unserem Erinnerungs-Service: Auf Wunsch erinnern wir Sie per E-Mail oder SMS an Ihren Termin. Unser Praxissekretariat gibt Ihnen gern weitere Informationen.
 

AGB bei Zahlungsverzug

Kommt der Patient seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet er auf einen begründeten Einwand, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Leistungserbringer kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen (frühestens 80 Tage nach Rechnungsstellung). Der Patient trägt die Kosten des Zahlungsverzugs.

Folgende Inkasso Bearbeitungsgebühren werden frühestens ab Tag 80 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister durch diesen (InkassoMed AG)  verrechnet: abhängig von Forderungshöhe in CHF: 37 (bis 19); 58 (bis 59); 145 (bis 399); 225 (bis 999); 285 (bis 1‘999); 385 (bis 2‘999); 575 (bis 4‘999); 685 (bis 6‘999); 825 (bis 9‘999); 1‘375 (bis 19‘999); 2‘600 (bis 49‘999); 6% der Forderung (ab 50‘000).

Kostenbeispiele ausgewählter allgemeiner Leistungen:

In unserer Praxis legen wir grossen Wert auf maximale Kostentransparenz. Als Spezialistenpraxis mit hohem apparativem und personellen Aufwand können und wollen wir nicht mit Discount-Angeboten aus dem In- und Ausland konkurrieren. Unser Anliegen ist es vielmehr, unseren Patienten Kompetenz zu einem fairen Preis anzubieten. Selbstverständlich sind die Kosten im Einzelfall vom notwendigen Aufwand abhängig und erst nach gründlicher Untersuchung können wir eine präzise und verlässliche Kostenschätzung erstellen. An dieser Stelle wollen wir lediglich einen Anhaltspunkt für die bei den gängigsten Behandlungen üblicherweise anfallenden Kosten geben.

Untersuchung oder Beratung ohne Röntgenaufnahmen:CHF 91.50
Röntgen-Zahnfilmaufnahme:CHF 24.00
Röntgen-Übersichtsaufnahme (OPT):CHF 196.13
Dentalhygiene 60 Minuten:CHF 188.03
Prophylaxe 60 Minuten:CHF 168.36

Ausführlichere Angaben zu den Kosten spezieller Behandlungen erhalten Sie im jeweiligen Fach-Kapitel unserer Leistungen.

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